INTERNET-ZUSATZVERTRAG

zwischen

der Dermalogica GmbH, Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf

‑ in der Folge „Dermalogica“ genannt –

und dem autorisierten Vertragspartner – in der Folge „Depositär“ genannt –

Präambel

Der Depositär ist bereits entsprechend dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Depotvertrag für den Vertrieb von Dermalogica-Produkten für eine stationäre Verkaufsstätte autorisiert. Mit dem Internet-Zusatzvertrag wird der Depositär zusätzlich für den Vertrieb über die Internetseite des Depositärs autorisiert. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen zum Depotvertrag nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Depotvertrages auch für den Vertrieb des Depositärs über seine Internetseite.

1. Bindung an die stationäre Verkaufsstätte und Konzept der virtuellen Ladentheke der stationären Verkaufsstätte 

1.1 Bezug zur stationären Verkaufsstätte

Als zusätzliche autorisierte Verkaufsstätte ist der Depositär aufgrund des Internet-Zusatzvertrages entsprechend Ziff. 1.2 des Depotvertrages neben dem Vertrieb über die stationäre(n) Verkaufsstätte(n) zum Vertrieb über die von Dermalogica autorisierte(n) Internetseite(n) berechtigt. Der Internetautorisierung von Dermalogica liegt das Konzept der „virtuellen Ladentheke“ zugrunde. Um den Bezug zu der stationären Verkaufsstätte und dem mit der Verkaufsstätte dokumentierten Qualitätsmaßstab zu unterstreichen, soll der Internetauftritt des Depositärs einen engen Zusammenhang zu seiner stationären Verkaufsstätte aufweisen und entsprechend dem Image der Vertragsprodukte einen hochwertigen Vertrieb der Produkte gewährleisten.

1.2  Produktsortiment

Wegen der in der Regel kostengünstigeren Vertriebsstruktur im Internetvertrieb erwartet Dermalogica, dass der Depositär mindestens das für den stationären Vertrieb vorgesehene Sortiment vertreibt. 

1.3  Namensführung 

Der enge Bezug zur stationären Verkaufsstätte erfolgt regelmäßig bereits durch die Domain, unter der die Internetseite des Depositärs betrieben wird. Falls nichts bereits die Internetdomain durch ihre Wortbestandteile auf die stationäre Verkaufsstätte des Vertriebspartners hinweist, muss der Bezug zu der stationären Verkaufsstätte auf der Inter- netseite vorhanden sein. Zur Abgrenzung gegenüber dem Versandhandel und gegenüber reinen Internethändlern, dürfen keine Namenszusätze geführt werden, die beim angesprochenen Publikum einen irreführenden Eindruck erwecken können, wie z.B. „24“, „online“, „Internet“, „Versand“, „easy“ oder o.ä.

1.4  Keine Verwechslungsgefahr mit Dermalogica

Der Depositär darf mit der Internetdomain nicht den Eindruck einer wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit zu Dermalogica erwecken. Die Marken von Dermalogica dürfen daher nicht Bestandteil der Domain des Depositärs sein.

1.5  Vertrieb über Drittplattformen

Der zusätzliche Vertrieb über Drittplattformen ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet:

(1) Ausgeschlossene Plattformen

Zum Schutz vor einem markenschädigenden Vertrieb ist jeglicher Vertrieb über Plattformen, die ein gemischtes Angebot von Privatverkäufern und gewerblichen Händlern und/oder die Möglichkeit des Vertriebs über eine Auktion vorsehen, unzulässig. Wegen des außerordentlich gemischten und ungeordneten Warenangebots und damit der fehlenden Marken- und Imagegerechten Präsentation ist der Vertrieb über Social-Media-Kanäle wie Facebook sowie über Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Werbevorgaben für den Vertrieb über Drittplattformen

Der Depositär ist verpflichtet, zum Schutz des hochwertigen Images der Vertragsprodukte für die Bewerbung der Produkte auf der Drittplattform, die Qualitätsvorgaben nach Ziffer 5 des Depotvertrags einzuhalten.

Die Drittplattform muss auch über einen Dermalogica-Brand-Store mit einer umfassenden Markenpräsentation der Vertragsprodukte verfügen. 

(3) Nutzung von Original – Werbematerial

Der Depositär ist verpflichtet, das von Dermalogica zur Verfügung gestellte Original-Werbematerial für die Bewerbung der Produkte auf einer zulässigen Drittplattform zu nutzen. Alternativ kann der Depositär im Fall einer eigenen Händler Corporate Identity ähnlich hochwertiges Werbematerial für die Bewerbung der Vertragsprodukte nutzen. Die Nutzung des Original-Werbematerials auf ausgeschlossenen Plattformen oder die Weitergabe des Original–Werbematerials an unberechtigte Dritte ist nicht zugelassen und wird von Dermalogica als Vertrags- und als Urheberrechtsverletzung verfolgt.

2. Vertriebsschranken

2.2 Bindung an die autorisierte Internetseite

Das Recht des Depositärs zum Verkauf der Vertragsprodukte ist an die geprüfte und autorisierte Internetseite gebunden.

2.2 Territoriale Beschränkung passiver Verkäufe

Für passive Verkäufe gelten die territorialen Beschränkungen in Ziff. 3.3 des Depotvertrages, d.h. sie sind nur an Kundenadressen im Gebiet des EWR und in der Schweiz zulässig.

2.3 Territoriale Beschränkungen aktiver Verkäufe

In den selektiven Absatzgebieten von Dermalogica ist dem Depositär ein aktiver Verkauf und die Möglichkeit aktiver Werbeaktivitäten möglich.

In den nicht selektiven Absatzgebieten im Gebiet des EWR und der Schweiz gilt das Verbot aktiver Werbung und aktiver Verkäufe. Als aktive Verkäufe werden Bestellungen, denen eine Werbung des Depositärs vorausgegangen ist, angesehen. Als untersagte Werbeaktivitäten für die Zwecke des Depotvertrages in diesen Territorien sind insbesondere folgende Aktivitäten untersagt:

  • Zusendung von Infopost oder Katalogen an eine Kundenadresse;
  • E-Mail-Werbung;
  • Retargeting des Kunden;
  • Lokale Suchmaschinenwerbung in ausländischer Sprache;
  • Kooperation mit Werbe- oder Vertriebspartnern mit dem Ziel der Erreichung von Kunden in diesen lokalen Absatzgebieten (z.B. in Social-Media-Kanälen und Preis- suchmaschinen mit länderspezifischer ausländischer Domain).

2.4 Beschränkung des Vertriebs an private Endverbraucher 

Auslieferungen der Vertragsprodukte dürfen nur an Privatadressen und in haushaltsüblichen Mengen gem. Ziff. 3.1 des Depotvertrages erfolgen.

2.5 Zulässigkeit von Querlieferungen innerhalb des selektiven Vertriebssystems

Die Beschränkungen des aktiven Vertriebs und der aktiven Verkäufe an ausländische Händler im selektiven Absatzgebiet von Dermalogica gelten nicht für Verkäufe an ausländische Depositäre im selektiven Absatzgebiet von Dermalogica.

3. Gestaltung der Internetseite

Die Darstellung und Präsentation der Produkte auf der Internetseite des Depositärs muss der Reputation und dem Markenimage von Dermalogica gerecht werden. Dermalogica erwartet daher einen Seitenaufbau und eine Seitenaufmachung nach hohem technischem und ästhetischem Standard. Eine Orientierung bietet insofern der Onlineshop von Dermalogica unter www.dermalogica.de.

Für den nicht autorisierten Handel und insbesondere den Discounthandel sind Listenprä- sentationen typisch, durch die sich der Nutzer scrollend bewegt. In Abgrenzung dazu ordnet der Depositär die Produktangebote von Dermalogica horizontal und vertikal in Kacheln auf der Bildschirmseite an.

Für die Produktabbildungen sind grundsätzlich die Original-Werbematerialien von Dermalogica zu verwenden. Das Gleiche gilt für Anzeigenmotive und Grafiken. Die Materialien sind über den virtuellen Business Center-DermalogicaPro von Dermalogica zugänglich.

Alternativ zu dem von Dermalogica zur Verfügung gestellten Original-Werbematerial darf der Depositär auch eigenes Werbematerial zur Bewerbung der Produkte verwenden, wenn es ähnlich hochwertig, wie das Original-Werbematerial ist. In einem solchen Fall beantragt der Depositär die Nutzung des alternativen Werbematerials rechtzeitig vor der geplanten Nutzung bei Dermalogica.

Der Depositär präsentiert die Vertragsprodukte immer in der jeweils aktuellen Ausstattung. Der Depositär wird von Dermalogica rechtzeitig über ein Produkt-Relaunch und über neue Produktabbildungen informiert und sorgt dafür, dass die Internetseite innerhalb von 12 Wochen die neuesten Abbildungen präsentiert.

Auf sämtlichen Angebotsseiten des Depositärs ist auf Pop-Ups, überlappende Felder oder Werbebanner in Leuchtfarben zu verzichten. Leuchtfarben und eine übermäßige Farbwahl stören die Konzentration auf das Produktangebot. Textliche Angaben sind leicht lesbar und in klarem Farbkontrast zum Hintergrund zu präsentieren.

Die Internetseite des Depositärs muss über eine markenbasierte Suchfunktion verfügen. Suchbefehle zu einer der autorisierten Marken von Dermalogica müssen direkt und aus- schließlich zum Produktangebot unter dieser Marke führen.

Innerhalb seiner Internetseite hat der Depositär einen speziellen markenspezifischen Bereich  für die von Dermalogica autorisierte Marke einzurichten. Es handelt sich dabei um ausschließlich für die Werbung und das Angebot der Vertragsprodukte reservierte Unterseiten. Hinweise oder Links auf andere Produkte, andere Dienstleistungen oder andere Marken sind innerhalb dieses Bereichs nicht gestattet.

Die Internetseite des Depositärs bietet eine Einkaufskorbfunktion an, mit der der Nutzer jederzeit die Gesamteinkäufe überprüfen, den Gesamtpreis ersehen und Einzeleinkäufe rückgängig machen kann. Der Depositär bietet sämtliche marktüblichen Bezahlprogramme und Zahlungssysteme mit zertifizierter Sicherheit an.

Der Depositär hat durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, dass sein Onlineshop ohne Qualitätseinbußen auf mobilen Endgeräten genauso wahrgenommen werden kann wie auf stationären Endgeräten.

4. Beratungsqualität auf der Internetseite

Das Beratungsangebot des Depositärs ist das Aushängeschild einer kundenorientierten Verkaufsstätte und hat im Internet besonderes Gewicht. Dermalogica erwartet deshalb von seinen Depositären besondere Anstrengungen im Bereich der Kundenbetreuung.

Der Depositär wird seinen Kunden ein Internet-Beratungsangebot zur Verfügung stellen und dabei folgende Bedingungen einhalten:

Der Depositär stellt sicher, dass der Nutzer der Internetseite während der üblichen Geschäftszeiten der stationären Verkaufsstätte eine Telefonberatung durch geschultes Fachpersonal erhalten kann. Die telefonische Beratung ist für Kunden zum Normaltarif nutzbar.

Neben der Telefonberatung stellt der Depositär sicher, dass der Nutzer der Internetseite über eine auf der Internetseite angegebene E-Mail-Adresse Fragen zu den Vertragsprodukten stellen kann. Eine Antwort durch fachlich für die Marke Dermalogica qualifiziertes Personal ist innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen.

5. Lieferservice

Der Depositär wird auch bei Produktauslieferung darauf achten, der hohen Qualität der Vertragsprodukte Rechnung zu tragen und hält insbesondere folgende Voraussetzungen ein:

(1) Der Depositär wird es unterlassen, für die Vertragsprodukte Alternativauslieferungen vorzunehmen, solange dafür nicht ausdrücklich ein neuer Lieferauftrag vom Kunden erteilt worden ist;

(2) Die Auslieferung der Vertragsprodukte an den Verbraucher erfolgt in einer hochwertigen Versandpackung und stellt sicher, dass die Originalverpackung nicht in irgendeiner Weise abgeändert oder herabgesetzt wird;

(3) Der Versandverpackung dürfen keine Gratiszugaben beigefügt werden, die das Image der Vertragsprodukte herabsetzen;

(4) Der Verpackung werden keine insbesondere branchenfremden Bestellungen beigefügt, die das Image der Marke Dermalogica beschädigen könnten;

(5) Dermalogica wird Kundenretouren des Depositärs aus Internetkäufen von Endverbrauchern weder zurücknehmen noch erstatten. Ausgenommen sind Fälle der Sachmängelgewährleistung. Soweit nicht Kundenretouren in einer in jeder Hinsicht uneingeschränkten Verkaufsfähigkeit erhalten bleiben, ist der Depositär nicht zum erneuten Verkauf berechtigt und zur Vernichtung verpflichtet.

(6) Der Nutzer einer Internetseite erwartet bei Bestellungen im Internet zügige Belieferungen. Der Depositär stellt daher einen Lagerbestand der auf der Internetseite beworbenen Produkte sicher, der eine Belieferung innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung gewährleistet.

6. Grundsätze zur Internetwerbung auf Drittseiten

Die Bindung an die geprüfte und autorisierte Internetseite gilt nur für Verkäufe. Grundsätzlich ist der Depositär berechtigt, für seine Internetseite und das Angebot auf seiner Internetseite an Vertragsprodukten auf Drittseiten zu werben. Allerdings sind Besonderheiten sowohl bezüglich der Verbreitung digitaler Inhalte als auch bezüglich der Werbemedien zu beachten:

6.1 Nutzungsbeschränkungen des Werbematerials

Das dem Depositär zur Verfügung gestellte Werbematerial ist mindestens urheber- und markenrechtlich geschützt. Der Depositär wird deshalb das ihm von Dermalogica zur Verfügung gestellte Werbematerial nur im Rahmen des Depotvertrages und zu vertragskonformen Zwecken auf der eigenen Internetseite benutzen.

Ein Benutzungsrecht an dem von Dermalogica zur Verfügung gestellten Werbematerial wird nur dem Depositär, nicht jedoch irgendwelchen mit dem Depositär geschäftlich verbundenen Dritten eingeräumt. Dermalogica erwartet vom Depositär Vorsorge gegen jegliche unberechtigte Drittbenutzung. Insbesondere hat der Depositär Dritten, soweit nicht die Ausnahmeregelungen für Werbekooperationen nach Ziff. 7 greifen, Zugriff auf das Original-Werbematerial zu gestatten.

6.2 Suchmaschinenwerbung

Der Depositär ist berechtigt, die autorisierten Dermalogica-Marken im Internet für Suchmaschinenwerbung zu nutzen, sofern folgende Voraussetzungen eingehalten sind:

(1) Der konkrete Werbetext muss eine Verwechslung mit Dermalogica ausschließen;

(2) Der Depositär nimmt für die Suchmaschinenwerbung nur Internet-Dienstleister in Anspruch, die effiziente Instrumente zur Abwehr unrechtmäßiger Markenbenutzung in ihrer Suchmaschine vorhalten und Richtlinien zur Vermeidung von unautorisierter/rechtswidriger Suchmaschinenwerbung in der eigenen Suchmaschine entwickelt haben;

(3) Jegliche Suchmaschinenwerbung unter Benutzung der Dermalogica-Marken ist ausschließlich auf die durch den Internet-Zusatzvertrag autorisierte Internetseite gerichtet;

(4) Der Depositär hat ausreichend sichergestellt, dass er jederzeit eine vollständige Kontrolle über seine Suchmaschinenwerbung im Internet innehat und ausüben kann. Er wird insbesondere nur dort eine Suchmaschinenwerbung schalten, wo ihm mindestens eine Wahlmöglichkeit zur Einschränkung der eigenen Suchmaschinenwerbung auf die konkret angesprochene Suchmaschine eröffnet ist;

(5) Der Depositär wird dort keine Werbung schalten, wo der Suchmaschinen-Betreiber sich eine Weiterleitung der Suchmaschinen-Werbung auf Drittseiten vorbehält/oder eine Weiterleitung praktiziert;

(6) Der Depositär verzichtet auf Werbeaktivitäten im Bereich der Suchmaschinenwerbung, soweit sie – wären sie sichtbar – mit den Werbebeschränkungen des Depositärs nicht im Einklang stehen;

(7) Der Depositär verzichtet auf die Verwendung von markenfremden Schlüsselwörtern zur Werbung für die Angebote auf den Seiten seines Markenshops.

7. Vertriebs- und Werbekooperationen

7.1 Grundsatz

Dermalogica erkennt an, dass der Depositär zur Herstellung seiner Sichtbarkeit im Internet auf Werbekooperationen mit Dritten angewiesen sein kann. Zur Wahrung des Grundmodells des Selektivvertriebs als eines vom Lieferanten ausgewählten und kontrollierten Handelsauftritts sind jedoch im Internet Kriterien zur qualitativen Auswahl und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontrolle von Werbepartnern erforderlich, mit denen der Depositär dauerhaft zusammenarbeitet.

7.2  Unterlizenz

Hinsichtlich der Schutzrechte von Dermalogica bezüglich der für den Depositär autorisierten Marken ist der Depositär Lizenznehmer von Dermalogica. Die Benutzungslizenz erstreckt sich auf die Unterlizensierung für Werbe- und Vertriebspartner des Depositärs im Internet unter der Bedingung, dass er sämtliche der nachfolgenden Qualitätskriterien für Werbe- und Vertriebskooperationen erfüllt und sämtliche der nachfolgend definierten Maßnahmen zum Schutz des Selektivvertriebs betroffen sind.

7.3 Trennung von Werbung und Vertrieb

Kooperationspartner des Depositärs dürfen selbst vertrieblich aktiv sein. Sie treten jedoch nur als Werbepartner und Zugangsvermittler zur autorisierten Internetseite des Depositärs auf. Sie stellen sicher, dass sie von einem durchschnittlich aufmerksamen Internetnutzer weder als Anbieter von Dermalogica-Produkten noch als Partner von Dermalogica angesehen werden. Eine ggf. bei dem Werbe- und Kooperationspartner vorhandene Einkaufsfunktion darf sich nicht auf die Produkte von Dermalogica erstrecken.

7.4 Produktbezogener Einsatz der Dermalogica-Werbemittel

Werbemittel von Dermalogica für die autorisierten Marken werden ausschließlich für die Bewerbung der Vertragsprodukte eingesetzt. Jeglicher Einsatz zu anderen Zwecken, insbesondere zur vergleichenden Werbung mit Wettbewerbsprodukten ist unzulässig.

7.5 Qualität

Hinsichtlich Kennzeichnungs- und Seitengestaltung entspricht der Internetauftritt des Werbepartners den Vorgaben für die Internetseite des Depositärs nach den vorstehenden Ziffern. Da der Werbepartner des Depositärs nicht in vertragliche Beziehungen zu Dermalogica tritt, ist der Depositär verpflichtet, selbst auf die Einhaltung des vergleichbaren Qualitätsniveaus zu achten und dieses durchzusetzen.

7.6 Transparenz

Zur Absicherung und Kontrolle der Vorgaben zur Internet-Werbekooperation schließt der Depositär schriftliche Verträge ab. Dermalogica kann unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben vollständige Einsicht in diese Verträge verlangen, wenn Dermalogica einen begründeten Verdacht hat, dass rechtlich geschützte Werbemittel für die Vertragsprodukte auf Internetseiten oder unter Bedingungen zum Einsatz kommen, die den Vorgaben dieses Vertrages nicht entsprechen.

7.7 Preissuchmaschinen

Preissuchmaschinen sind ein wichtiges Werbemedium im Internet. Sie bergen jedoch die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch Verbreitung von Scheinangeboten. Sie können zudem schnell zum Mittler von Fälschungsangeboten werden und sie benötigen, um wirksam zu sein, einen Zugang auf geschützte Inhalte der Internetseite des Depositärs. Aus Gründen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzes müssen Preissuchmaschinen ferner über interne Grundsätze zum Markenschutz und zur Produktpiraterie verfügen, die unter Sanktionsandrohung des sofortigen Ausschlusses sicherstellen, dass nur Originalware angezeigt werden kann. Sie müssen auch über ein Notice and take down-Verfahren verfügen, das vor rechtsverletzenden Angeboten schützt. Zur Verhinderung einer Verbrauchertäuschung vor unlauterem Wettbewerb dürfen die Preissuchmaschinen nur Angebote anzeigen, deren ausreichende Bevorratung der Anbieter zugesichert hat. Diese Qualitätssicherung müssen die Betreiber der Preissuchmaschine durch stichprobenartige Überprüfung sicherstellen.

Schließlich dürfen die Produktqualität und die Produkteigenschaften der Vertragsprodukte nicht herabsetzend dargestellt werden. Dies wäre z.B. der Fall bei der Verwendung von Domainnamen die nachteilig für das Markenimage und das Ansehen der Marken von Der- malogica sind, wie z.B. bei Bestandteilen mit Begriffen „Geiz“, „billig“ oder „Ramsch“.

7.8 Soziale Medien

Für den Werbeauftritt des Depositärs in sozialen Medien gelten die Qualitätsvorgaben für die eigene Internetseite nach Ziff. 3 dieses Vertrags entsprechend. Der Depositär beschränkt sich in seiner Auswahl auf solche sozialen Netzwerke, die politisch oder religiös ungebunden sind und in der Auswahl ihrer Mitglieder sowie der Überwachung ihrer Inhalte keine sichtbare Tendenz erkennen lassen. Das ausgewählte Netzwerk verfügt über angemessene Regeln zur Unterbindung des Hochladens rechtsverletzender Inhalte sowie zu deren Durchsetzung über einen elektronischen Filter und ein „Notice and take down“-System.

7.9 Influencer Marketing

Soweit der Depositär eine Kooperation mit Influencern eingeht, hat er sowohl vertraglich als auch durch eigene Kontrollen sicherzustellen, dass die Verbraucher durch eine ausrei- chend deutliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Kennzeichnung auf den kommerziellen Hintergrund der Influencer-Werbung hingewiesen werden. Im Übrigen hat der Depositär sicherzustellen, dass der Influencer lediglich zutreffende Aussagen über die Vertragsprodukte sowie Dermalogica selbst trifft und seine Darstellung insgesamt das Markenimage der Vertragsprodukte fördert.

8. Anpassung (Updates)

Der Internetvertrieb bringt ständig neue Erscheinungsformen und Geschäftsmodelle hervor. Dermalogica wird deshalb von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die vorstehenden Bedingungen noch den Realitäten des Internetvertriebs gerecht werden und ggf. diese Bedingungen neuen Entwicklungen anpassen. Derartige Änderungen teilt Dermalogica seinen Internetkunden rechtzeitig im Voraus mit. Ist dem Depositär eine Fortsetzung des Vertrages unter den geänderten Bedingungen aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Internet-Zusatzvertrages berechtigt.

9. Kundenbewertungen

Verbraucher lassen sich immer mehr von Kundenbewertungen zufriedener Verbraucher begeistern für die beworbenen Produkte. Dermalogica unterstützt daher den Einsatz von Kundenbewertungen bei den einzelnen Referenzen der Vertragsprodukte und erwartet, dass der Depositär eine solche Bewertungsmöglichkeit den Verbrauchern zur Verfügung stellt. Der Depositär achtet darauf, dass lediglich tatsächlich abgegebene Bewertungen veröffentlicht werden und stellt sicher, dass die Erhebung und die Präsentation der Kundenbewertungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.